Ein Unternehmen der Westermann Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Westermann Logistik GmbH, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig

 

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen von Westermann Logistik GmbH gelten für alle Lieferungen von Westermann Logistik, die Westermann Logistik im Namen und im Auftrag von Verlagen an Dritte - nachfolgend Kunde genannt - durchführt. Maßgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages, dessen Produkte Westermann Logistik an den Kunden oder von diesem benannte Dritte ausliefert (AGB). Die Liefer- und Zahlungsbedingungen von Westermann Logistik sind namens und im Auftrage des Verlages gestellt, sofern und soweit sie den AGB des Verlages nicht widersprechen.
 

§ 2 Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen im Namen und im Auftrage des Verlages, dessen Produkt Westermann Logistik an den Kunden liefert.

Etwa vereinbarte Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn, dass dieses ausdücklich vereinbart worden ist.
 

§ 3 Preisfestsetzung

Der Kunde verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung der von Westermann Logistik gelieferten Ware - auch soweit sie nicht dem Gesetz zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen unterliegt - den vom Verlag vorgeschriebenen Ladenverkaufspreis einzuhalten. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung zahlt der Kunde an den Verlag, gegen dessen Preisbindung verstoßen wird, eine Vertragsstrafe, die dem doppelten vorgeschriebenen Ladenverkaufspreis der Ware entspricht, die unter Verstoß gegen diese Preisbindungsklausel verkauft worden ist.
 

§ 4 Transportrisiko

Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden (§§ 447, 448 BGB). Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Reklamationen sind vom Kunden bzw. Warenempfänger beim jeweiligen Transporteur unverzüglich schriftlich geltend zu machen und Westermann Logistik mitzuteilen.
 

§ 5 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel der Ware müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und spezifiziert an Westermann Logistik mitgeteilt werden. Westermann Logistik ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung zu geben. Dasselbe gilt für Fehler, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist festgestellt werden. In der schriftlichen Mängelrüge müssen die Sendungs- und Rechnungsbezugsdaten sowie Art und Umfang des Schadens angegeben werden.

Werden die Mängel nicht innerhalb der vorgenannten Frist angezeigt, so gilt die Ware als vom Kunden genehmigt. Bei Handelsgeschäften gilt § 377 HGB.
 

§ 6 Haftungsausschluss

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss sowie die Haftungsbegrenzung gelten nicht

  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Westermann Logistik; insoweit haftet Westermann Logistik nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
  • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die Rechte des Kunden auf Wandlung oder Minderung bleiben unberührt.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis alle Verbindlichkeiten des Kunden aus dieser Geschäftsverbindung bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt sichert damit auch Ansprüche aus vorangegangenen oder künftigen Lieferungen sowie bei Forderungen, die in laufende Rechnung eingestellt werden, den anerkannten Saldo (Kontokorrentvorbehalt), und zwar auch dann, wenn der Kaufpreis für eine bestimmte Warenlieferung bereits bezahlt ist. Wird vom Verlag oder Westermann Logistik Ware zurückgenommen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verlag oder Westermann Logistik dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Westermann Logistik unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Kunde ist zur Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im voraus und mit allen Nebenrechten dem Verlag schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verlages gegen den Kunden sicherungshalber ab, ohne dass es dazu noch einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Kunde ist jederzeit zur Auskunft über solche Forderungen durch Mitteilung von Rechnungskopien verpflichtet. Nimmt der Kunde die bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, ist zur Sicherheit abgetreten:

  • der nach erfolgter Saldierung jeweils nächste periodisch anerkannte Saldo,
  • wenn letzterer seitens des Verlages in das Kontokorrent aufgenommen wird: der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schuldsaldo.
     

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Vertragspflichten ist Braunschweig. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt Braunschweig als Gerichtsstand vereinbart.


Westermann Logistik GmbH
Amtsgericht Braunschweig, HRB 1814
Geschäftsführer: Martin Arnold
Stand: Dezember 2022